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Bankgebühren zurückfordern: Durch BGH-Urteil jetzt möglich

Dieses Urteil hat direkte Auswirkungen auf die Finanzen vieler Bürgerinnen und Bürger. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Kunden der Erhöhung von Kontoführungsgebühren explizit zustimmen müssen. Ein fehlender Widerspruch kann nun nicht mehr als stilles Einvernehmen gewertet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Banken haben bisher Kontoführungsgebühren erhöht, ohne eine explizite Zustimmung der Kunden einzufordern.
  • Der BGH hält dieses Vorgehen für nicht rechtens, die Erhöhungen der Bankgebühren sind unzulässig und damit unwirksam.
  • Betroffene Kunden können zu viel gezahlte Bankgebühren zurückfordern.
  • Eine anwaltliche Unterstützung ist empfehlenswert, da Banken die Erstattung wahrscheinlich nicht aktiv angehen werden.

Ist der fehlende Widerspruch ein stilles Einvernehmen?

Die Deutsche Postbank hat es vorgemacht, andere Banken hatten es zumindest vor: Das Finanzinstitut änderte ihre AGB ab und in diesem Zuge wurden auch die Kontoführungsgebühren erhöht. Kunden wurden innerhalb einer zweimonatigen Frist darüber informiert – und diese Information wollte die Postbank als Zustimmung werten, insofern ein Widerspruch ausblieb. Diesen scheuten die meisten Kunden, da mit einer Änderungskündigung zu rechnen war. Gegen dieses Vorgehen der Postbank klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) beim BGH in Karlsruhe (XI ZR 26/20) – und bekam nun Recht. Das hat Auswirkungen auf viele Bürgerinnen und Bürger.

Der vzbv beklagte, dass solche konkludenten Zustimmungspraktiken zwar durchaus rechtlich vertretbar sind, aber nicht „aber nicht für alle Arten von Vereinbarungen und auf Grundlage derart weit gefasster AGB“. Kommt es zu Gesetzesänderungen, die eine Anpassung der AGB erfordern, spricht nichts dagegen, den fehlenden Widerspruch als Zustimmung zu werten. Die Höhe der Kontoführungsgebühren ist aber ein so wesentlicher Bestandteil eines Vertrages, dass die Kunden bei Veränderungen zustimmen müssen.

Der BGH teilte diese Meinung und entschied, solche „Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank seien unwirksam, wenn sie ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren“, heißt es in der Erklärung.

Welche Auswirkungen hat das BGH-Urteil für Banken und Kunden?

Banken sind mit dem BGH-Urteil gezwungen, ihre Praxis zu überarbeiten. Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, Gebühren ohne einen zwingenden Grund zu erhöhen, ohne sich die explizite Zustimmung des Kunden einzuholen. Es wird also einen Änderungsvertrag benötigen. Daraus ergibt sich die Folgerung, dass die Kontoführungsgebühren nicht erhöht werden können, wenn die Zustimmung fehlt. Finanzinstitute können die Gebühren dann vermutlich nur bei Abschluss von Neuverträgen höher ansetzen.

So fordern Sie Ihre Bankgebühren zurück

Mit dem Urteil sind de facto alle Erhöhungen der Kontoführungsgebühren, die nach dem 1. Januar 2018 getroffen wurden, unwirksam. Das gilt für alle Banken, die wie die Postbank auf eine stille Zustimmung gesetzt haben. Alle unzulässigen Kontoführungsgebühren, die vor diesem Stichtag erhoben wurden, können nicht zurückverlangt werden, sie sind verjährt. Betroffene Kunden können demnach die unzulässigen Bankgebühren zurückfordern.

Es wäre erstrebenswert, wenn die Finanzinstitute von selbst auf die Betroffenen zukommen. Das wird aber nicht in allen Fällen erwartet. Deshalb ist es empfehlenswert, dass sich Bankkunden direkt an ihre Bank wenden. Diese sind dazu verpflichtet, eine Aufstellung der gezahlten Gebühren auszustellen. Daraus lässt sich berechnen, wie hoch die Summe der zu viel gezahlten Gebühren ist. Anschließend können Betroffene diese Bankgebühren zurückfordern. Reagiert die jeweilige Bank nicht auf die Zahlungsaufforderung, sollten sich Kunden rechtliche Unterstützung suchen.

Sie sind betroffen und möchten die unzulässigen Bankgebühren zurückfordern? In einem unverbindlichen Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Bankrecht erhalten Sie im Rahmen einer Ersteinschätzung wichtige Antworten zum weiteren Vorgehen.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.