Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Corona-Kinderbonus
THEMEN

Corona-Kinderbonus kommt: Das müssen Sie wissen

Die Corona-Krise hat die Wirtschaft schwer getroffen, aber auch Familien kämpfen mit finanziellen Schwierigkeiten. Zur Unterstützung wird deshalb in den kommenden Monaten mit dem Kindergeld ein Bonus von 300 Euro pro Kind ausgezahlt. Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpaket. Einkommensschwache Familien profitieren von dem Corona-Kinderbonus, Gut- und Bestverdiener haben jedoch kaum Vorteile von der Auszahlung des Kinderbonus.

Wann wird der Kinderbonus 2020 ausgezahlt?

Mitten in der Corona-Krise schnürte die Bundesregierung mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz weitere Hilfen für Wirtschaft und Bürger. Darunter befindet sich der Corona-Kinderbonus, der ab September 2020 ausgezahlt wird. Für jedes Kind, das im Kalenderjahr 2020 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hatte, wird ein Bonus von 300 Euro ausgezahlt. Dies geschieht in zwei Stufen: Im September 2020 werden 200 Euro ausgezahlt, im Oktober 2020 weitere 100 Euro.

Der Grund für die stufenweise Auszahlung ist vor allem, dass damit Nachteile im Zusammenspiel von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss verhindert werden sollen. Würde der Corona-Kinderbonus einmalig und in voller Höhe ausgezahlt werden, erhielten Kinder getrenntlebender Eltern, für die der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, mehr Geld als Kinder, bei denen der andere Elternteil Unterhalt zahlt. Hier wäre nämlich der Unterhaltsvorschuss, den die Kinder ohne Unterhaltszahlungen bekommen, höher als der Mindestunterhalt.

Um diese Ungleichheit zu vermeiden, wird der Bonus in zwei Stufen ausgezahlt. Trotzdem soll, der Corona-Kinderbonus möglichst zeitnahe ausgezahlt werden, um einen „konzentrierten Konjunkturimpuls zu setzen“, wie es das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nennt.

Wer hat Anspruch auf die Auszahlung des Kinderbonus?

Insgesamt haben laut BMFSFJ 18 Millionen Kinder Anspruch auf den Corona-Kinderbonus. Die einzige Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass das Kind in mindestens einem Kalendermonat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld hatte. Es braucht keine Beantragung, die Auszahlung erfolgt in der Regel automatisch. Kinder, die nicht in den Auszahlungsmonaten September und Oktober Anspruch auf Kindergeld haben, jedoch in einem der früheren (oder bei Neugeborenen späteren) Monate, erfolgt die Auszahlung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt.

Wer profitiert von der Auszahlung des Kinderbonus?

Ganz klar kommt der Corona-Kinderbonus einkommensschwachen Familien zu gute. Der Bonus wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und auch bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Auch Alleinerziehende erhalten den vollen Kinderbonus, bei getrennt lebenden Eltern erfolgt die Auszahlung des Kinderbonus an die Person, die auch das Kindergeld bezieht.

Geringverdiener profitieren vom Corona-Kinderbonus mehr

Für Gutverdiener wird der Bonus keine größeren Auswirkungen haben, da er auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Was bedeutet das? Bei der jährlichen Steuererklärung wird mit der sogenannten „Günstigerprüfung“ geprüft, ob sich für Eltern steuerlich eher der Kindergeldbezug oder der Kinderfreibetrag lohnt. Eines von beiden wird als Steuererleichterung angesetzt und rückwirkend von dem zu versteuernden Jahreseinkommen der Erziehungsberechtigten abgezogen.

Der Corona-Kinderbonus ist nun zwar steuerfrei, aber wird bei der Günstigerprüfung berücksichtigt. Gut verdienende Elternteile schöpfen den Kinderfreibetrag mit dem Kinderbonus 2020 komplett aus. Der Kinderbonus-Vorteil schmilzt so bei einem gemeinsam zu veranlagendem Ehepaar bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.000 Euro, bei einem Einkommen über 85.900 Euro geben die Eltern den Corona-Kinderbonus über die Jahreseinkommenssteuer wieder komplett ab.

Haben Sie steuerrechtliche Fragen oder benötigen Sie rechtliche Informationen zum Thema Coronavirus? KLUGO unterstützt Sie gern bei der Einschätzung Ihrer individuellen Situation und vermitteln Ihnen einen geeigneten Fachanwalt.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.