Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Gegen Abstandsmessung vorgehen
THEMEN

Gegen Abstandsmessung vorgehen nach Bußgeldbescheid – So geht's

STAND 03.03.2023 | LESEZEIT 03 MIN

Der Bußgeldbescheid ist da und Sie sind sich sicher, den Abstand zu vorausfahrenden Autos jederzeit eingehalten zu haben? Eine falsche Messung kann viele Ursachen haben. Hier stellen wir Ihnen gute Gründe vor, gegen eine Abstandsmessung vorzugehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Um gegen eine Abstandsmessung vorgehen zu können, müssen triftige Gründe vorliegen, z. B. fehlerhafte Messung, stockender Verkehr oder Formfehler im Bescheid.
  • Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Akten einsehen und ggf. Begründungen für einen Einspruch recherchieren.
  • Der schriftliche Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides bei der entsprechenden Behörde eingehen.

Wie sollte ich gegen die Abstandsmessung vorgehen?

Wenn Sie gegen eine Abstandsmessung vorgehen möchten, sollten Sie schnell handeln. Mit dem Erhalt des Bußgeldbescheides beginnt die 14-tägige Einspruchsfrist. Geht der Einspruch in diesem Zeitraum nicht bei der zuständigen Behörde ein, können in der Regel keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Möchten Sie Einspruch einlegen, dann sollten Sie diesen gut begründen. Denn wird dieser von der Behörde abgelehnt, schließt sich ein Gerichtsverfahren an. Wird in diesem wiederum festgestellt, dass der Einspruch unbegründet ist und Sie gegen § 4 der Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, zahlen Sie ggf. die Gerichtskosten.

Was kann den Einspruch gegen die Abstandsmessung begründen?

Zum Einspruch gehört eine glaubhafte Begründung, die Sie auch tatsächlich nachweisen können. Es ist empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der Akteneinsicht beantragt. Denn häufig finden sich die Beweise für einen gerechtfertigten Einspruch erst in den Akten der Behörde.

Einspruch gegen die Abstandsmessung

Sie wissen ganz genau, dass Sie zu jedem möglichen Zeitpunkt den Abstand zu anderen Fahrzeugen eingehalten haben? Dann haben Sie womöglich einen guten Grund, gegen die Abstandsmessung vorzugehen.

Beim Vermessen des Abstands können tatsächlich Messfehler auftreten, die als Begründung für einen Einspruch genutzt werden können.

Das sind die häufigsten technischen Fehler bei einer Abstandsmessung:

  • Fehlerhafte Eichung der Messgeräte: Sind die Kontrollgeräte fehlerhaft eingestellt, sind daraus folgend die gemessenen Abstände nicht korrekt.
  • Fehlerhafte Ausrichtung der Messgeräte: Ebenso kann es sein, dass die Kamera nicht korrekt auf die Fahrbahn fokussiert ist. Auch dann können Messergebnisse angezweifelt werden.

Einspruch wegen individueller Verkehrssituation

  • Dichter Verkehr und Stau: Autofahrern ist es insbesondere bei dichtem Verkehr nicht zu jedem Zeitpunkt möglich, die Mindestabstände einzuhalten.
  • Unvorhersehbare Spurwechsel und Bremsmanöver: Wird der Abstand in dem Moment gemessen, in dem ein anderes Fahrzeug die Spur wechselt oder ein Bremsmanöver einlegt, gibt die Messung oftmals kein realistisches Bild wieder. Auch hier kann ggf. gegen die Abstandsmessung vorgegangen werden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Natürlich ist es auch möglich, dass der Bescheid der Behörde Formfehler aufweist, die einen Einspruch gegen die Abstandsmessung berechtigen.

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • falsche Adresse des Beschuldigten
  • falscher Name des Beschuldigten
  • falsches Kennzeichen
  • unscharfes Bild, auf dem der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist

Wann hat mein Einspruch gegen die Abstandsmessung Aussicht auf Erfolg?

Es ist empfehlenswert, den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht einzuholen. Dieser fordert die Akten an und kann beurteilen, ob sich ein Einspruch lohnt. Kommen Sie gemeinsam zu diesem Fazit, muss der Einspruch schriftlich und innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde eingehen. Im besten Fall schicken Sie die Unterlagen per Einschreiben, sodass Sie einen Nachweis über die fristgerechte Zustellung erhalten.

Der Einspruch kann wie folgt formuliert werden:

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (Aktenzeichen [xyz])

Sehr geehrter Herr/ Frau [xyz],

hiermit lege ich gegen den von Ihnen ausgestellten Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [xyz] Einspruch mit folgender Begründung ein:

[Hier erfolgt die Begründung]

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Schreibens.

[Datum, Unterschrift]

Möchten Sie erste grundlegende Informationen und Entscheidungshilfen in Anspruch nehmen? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten, in dem Sie eine Einschätzung Ihrer Situation erhalten.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.