Von einem Eigenheim träumen viele Menschen. Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, ist die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages nicht mehr ohne weiteres möglich. Doch es gibt Ausnahmen: Unter bestimmten Umständen können Käufer und Verkäufer auch noch nach der notariellen Beglaubigung vom vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen und eine Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrags erreichen.
Man unterscheidet zwischen dem vertraglichen und dem gesetzlichen Rücktrittsrecht. Wenn im Immobilienkaufvertrag ein individuell ausgestaltetes Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kann der Käufer in dessen Rahmen von den Möglichkeiten der Rückabwicklung des Immobilienkaufvertrages Gebrauch machen.
Andernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag. Diese Regelungen sehen vor, dass Käufer den Kauf nur rückgängig machen darf, wenn sogenannte erhebliche Mängel vorliegen. Ist die Immobilie also beispielsweise noch mit nicht übertragbaren Schulden belastet oder fallen dem Käufer nach der Vertragsunterzeichnung Mängel an der Immobilie auf, die der Verkäufer verschwiegen hat, darf er vom Vertrag zurücktreten. Zu beachten ist, dass der Käufer hier in der Beweispflicht ist.
Das Rücktrittsrecht ist vom Widerrufsrecht abzugrenzen, unabhängig von einem Mangel gilt und es einem Verbraucher ermöglicht, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Auch Verkäufer können vom Kaufvertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät. Eventuell entstehende Schadenersatzansprüche (auf beiden Seiten) werden auf Grundlage des § 249 BGB berechnet. Ein Anwalt für Vertragsrecht kann Ihnen bei Fragen und Problemen jederzeit zur Seite stehen.
Es kann vorkommen, dass eine Bank ihre Finanzierungszusage zurückzieht und der Käufer dann im Regen steht. Eine Handhabe hat der Käufer hier nicht, denn eine Finanzierungszusage seitens der Bank ist noch kein Vertrag. Demzufolge hat die Bank das Recht, ihre Finanzierungszusage zu widerrufen. Um solche Szenarien zu vermeiden, sollen Antragssteller das Kleingedruckte gut lesen, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Der Kaufpreis für die Immobilie muss nämlich trotzdem beglichen werden.
Es gibt zwei alternative Möglichkeiten zum Rücktritt von einem Immobilienkaufvertrag. Zum einen kann der Käufer auf eine Minderung des Kaufpreises bestehen, wenn er Mängel an der Immobilie nachweisen kann, dass ihm Mängel vor der Vertragsunterzeichnung verschwiegen wurden. Zum anderen ist es möglich, den Kaufvertrag anzufechten, wenn eine arglistige Täuschung beim Kauf einer Immobilie vorliegt.
Wenn Sie als Käufer oder Verkäufer vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten möchten, sollte diese Entscheidung gut überlegt sein. Nicht immer ist eine Rückabwicklung problemlos möglich und unter Umständen entstehen hohe Schadenersatzansprüche.
Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, um eine telefonische Erstberatung bei einem der Partner-Anwälte und Rechtsexperten von KLUGO in Anspruch zu nehmen. Die Fachanwälte können Ihnen nicht nur Fragen zum gesetzlichen und vertraglichen Rücktrittsrecht beim Kaufvertrag beantworten, sondern auch gemeinsam mit Ihnen eine gewünschte Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags in die Wege leiten.
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